Die gängigen Abrechnungsmodelle

  • Stundensatz: Das flexibelste Modell für kleinere, klar umrissene Aufgaben. Im deutschen Markt bewegen sich Stundensätze für erfahrene IT- und Digitalisierungsberater grob zwischen 100 und 200 Euro; große Beratungshäuser liegen oft deutlich darüber – bezahlt wird dort allerdings häufig ein Junior, der vom Senior nur betreut wird.
  • Tagessatz: Üblich bei Workshops und Projektarbeit; je nach Erfahrung und Region typischerweise im Bereich von etwa 800 bis 1.800 Euro.
  • Pauschalhonorar (Festpreis): Für definierte Pakete – etwa eine IT-Bestandsaufnahme, eine Systemauswahl oder einen digitalen Stresstest. Der große Vorteil: volle Kostensicherheit von Anfang an. Das Risiko einer Fehlkalkulation trägt der Berater, nicht Sie.
  • „Kostenlose“ Beratung: Verbreitet bei Systemhäusern und Auswahlportalen – finanziert über Vermittlungsprovisionen der Softwarehersteller. Sie zahlen nicht mit Geld, sondern mit der Neutralität der Empfehlung.

Die versteckten Kosten, nach denen Sie fragen sollten

  1. Junior-Delegation: Verkauft wird der erfahrene Partner, geliefert das Nachwuchsteam. Fragen Sie konkret: Wer sitzt in den Terminen, wer schreibt die Ergebnisse?
  2. Reisekosten und Nebenkosten: Bei überregionalen Beratungen kommen schnell 10–20 % auf das Honorar. Ein regionaler Berater spart diesen Posten meist komplett ein.
  3. Folgeprojekt-Logik: Manche Analysen sind so angelegt, dass am Ende zwingend das nächste, größere Projekt steht. Ein sauberes Angebot definiert ein Ende – und der Auftrag endet, wenn das Ziel erreicht ist.
  4. Provisionen: Fragen Sie jeden Berater schriftlich, ob er Vergütungen von Software- oder Hardwareanbietern erhält. Die Antwort gehört ins Angebot.

Wann lohnt sich IT-Beratung – und wann nicht?

Beratung lohnt sich immer dann, wenn eine Entscheidung teurer ist als die Beratung selbst. Drei typische Situationen:

  • Vor Systementscheidungen: Ein ERP-Fehlkauf kostet je nach Unternehmensgröße schnell einen sechsstelligen Betrag plus Jahre verlorener Zeit. Eine strukturierte Auswahlberatung kostet einen Bruchteil davon.
  • Bei spürbarer Reibung: Wenn Mitarbeitende täglich Daten doppelt erfassen, Dokumente suchen oder auf Systeme warten, lässt sich der Verlust in Stunden rechnen – und gegen die Beratungskosten stellen.
  • Bei regulatorischem Druck: Themen wie NIS-2 oder die EU-KI-Verordnung sind mit Anleitung deutlich günstiger zu bewältigen als im Alleingang – und sehr viel günstiger als ein Bußgeld.

Und wann lohnt sie sich nicht? Wenn die Aufgabe klar ist und intern Kompetenz und Zeit vorhanden sind. Ein seriöser Berater sagt Ihnen das im Erstgespräch – und verzichtet auf den Auftrag.

Transparenz-Hinweis in eigener Sache: New Business Consulting arbeitet mit klaren Stundensätzen oder Festpreisen, ohne Reisekosten in der Region Göttingen/Südniedersachsen, ohne Provisionen und ausdrücklich ohne Upselling. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird zudem keine Umsatzsteuer berechnet – für Vereine, Kommunen und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Organisationen ein echter Preisvorteil von 19 %.

So bekommen Sie ein vergleichbares Angebot

Beschreiben Sie Ihre Situation in fünf Sätzen, nennen Sie Ihr Ziel und Ihren Zeitrahmen – und bestehen Sie auf einem schriftlichen Angebot mit definiertem Ergebnis, Festpreis oder transparentem Stundenkontingent und einem klaren Ende. Alles andere ist keine Beratung, sondern ein Abo.